KFZ-Versicherung

Rotes Spielzeugauto mit Banknoten

Die KFZ-Versicherung wird unterteilt in die Haftpflichtversicherung sowie in die Fahrzeugversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, welche Schadensersatzansprüche abdeckt, die das Kraftfahrzeug Dritten zufügt.

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

In der Fahrzeugversicherung werden die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, abgedeckt. Man unterscheidet zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung schützt bei Schäden durch Brand, Einbruch-Diebstahl, Kurzschluß und Glasbruch. Mitversichert ist auch der Zusammenstoß mit Tieren.

Über die in der Teilkaskoversicherung hinaus versicherten Risiken ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung insbesondere das Unfallereignis versichert und zwar grundsätzlich unabhängig von der Frage, ob der berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs den Unfall selbst verschuldet hat oder ein anderer Verkehrsteilnehmer der eigentliche Verursacher war.

Ein Versicherungsvergleich in der KFZ-Versicherung lohnt sich in der Regel immer, da die Beitragsunterschiede oft sehr gravierend sind.