Was ist Ihr wertvollster Vermögensgegenstand?
Sie selbst, genauer: Ihre Arbeitskraft!!!
Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer vor der normalen Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig. Doch erschreckend wenige verfügen über eine solche Absicherung im Ernstfall. Die Risiken und das Ausmaß der Versorgungslücken sind den meisten nicht bewußt.
Berufsanfänger, Wiedereinsteiger und Selbstständige haben in der Regel keine Absicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Erwerbsminderung eine Rente. Eine Erwerbsminderung besteht aber nur dann, wenn der erlernte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeübt und keine andere berufliche Tätigkeit möglich ist. Gesetzlich Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten allerdings keine Leistungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Entsteht aufgrund eines Unfalls oder durch längerfristige Krankheit eine Berufsunfähigkeit, aber keine Erwerbsunfähigkeit tritt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, welche die Kosten für den laufenden Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Altersvorsorge abdecken sollte.
Die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bis zur Regelaltersgrenze der GRV, also aktuell bis zum 67. Lebensjahr sein.
Die Grundfähigkeitsversicherung als eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten. Geleistet wird, wenn im Rahmen eines so genannten Fähigkeitenkataloges die Sinne infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall beeinträchtigt sind. Die Grundfähigkeitsrente wird unabhängig von der Berufstätigkeit gezahlt.