Privathaftpflichtversicherung

Dies ist eine der wichtigsten Versicherungen, zu der dringend geraten wird.

Versicherungen-allgemein

Die private Haftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzansprüche Dritter, die aus fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden resultieren. Im Leistungsumfang der Haftpflichtversicherungen ist neben der Übernahme der finanziellen Forderungen auch ein passiver Rechtsschutz enthalten. Dazu überprüft die Haftpflichtversicherung die Rechtmäßigkeit der Forderungen und wehrt gegebenenfalls unberechtigt gestellte Schadensersatzforderungen an die private Haftpflichtversicherung auf juristischem Weg ab.

Weitere Arten der Haftpflichtversicherung ergänzend zur Privathaftpflichtversicherung sind:

  • Berufshaftpflicht | Ärzte, Rechtsanwälte, Richter, Lehrer, auch Finanzdienstleister
  • Betriebshaftpflicht | Gewerbetreibende, z.B. Handwerker
  • Umwelthaftpflicht | UmweltHG-Risiken im gewerblich-beruflichen Bereich
  • Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht | z.B. Inhaber eines Öltanks
  • Wassersporthaftpflicht | z.B. eigene Segelboote, eigene Windsurfbretter
  • Tierhalterhaftpflicht | Halter und Hüter u.a. von Hunden, Pferden, Rindern

Berufsunfähigkeits- | Erwerbsunfähigkeits- | Grundfähigkeitsversicherung

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Berufsunfähigkeit

Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer vor der normalen Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig. Doch erschreckend wenige verfügen über eine solche Absicherung im Ernstfall. Die Risiken und das Ausmaß der Versorgungslücken sind den meisten nicht bewußt.

Berufsanfänger, Wiedereinsteiger und Selbstständige haben in der Regel keine Absicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Erwerbsminderung eine Rente. Eine Erwerbsminderung besteht aber nur dann, wenn der erlernte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeübt und keine andere berufliche Tätigkeit möglich ist. Gesetzlich Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind,  erhalten allerdings keine Leistungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Entsteht aufgrund eines Unfalls oder durch längerfristige Krankheit eine Berufsunfähigkeit, aber keine Erwerbsunfähigkeit tritt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, welche die Kosten für den laufenden Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Altersvorsorge abdecken sollte.

Die Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bis zur Regelaltersgrenze der GRV, also aktuell bis zum 67. Lebensjahr sein.

Die Grundfähigkeitsversicherung als eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten. Geleistet wird, wenn im Rahmen eines so genannten Fähigkeitenkataloges die Sinne infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall beeinträchtigt sind. Die Grundfähigkeitsrente wird unabhängig von der Berufstätigkeit gezahlt.

Krankenversicherung

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten, die bei Krankheiten oder nach einem Unfall entstehen und auch die Kosten von Mutterschaft. Es wird unterschieden zwischen

  • Gesetzliche Krankenversicherung und
  • Private Krankenversicherung.

Während fast alle Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können sich Beamte, Selbstständige und Angestellte mit entsprechendem Einkommen bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Für gesetzlich Versicherte gibt es zudem die Möglichkeit, durch eine private Krankenzusatzversicherung Leistungen zu versichern, welche im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind.

Die Krankenzusatzversicherung wird für alle Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung immer wichtiger, denn die hervorgerufenen vielschichtigen Änderungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz führen langfristig zu Leistungsreduzierungen. Man sollte sich daher zunächst mit dem Gesamtumfang der Zusatzversicherung vertraut machen und dann entscheiden, welches Leistungspaket die individuellen Anforderungen erfüllt.

Private Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Die private Pflegeversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen und ist eine Leistung der privaten Krankenversicherungen. Man differenziert zwei Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung:

  • Pflegetagegeldversicherung,
  • Pflegekostenversicherung und
  • Pflegerentenversicherung.

Die Pflegetagegeldversicherung schüttet im Fall der Pflegebedürftigkeit ein vereinbartes Tagegeld aus während die Pflegekostenversicherung die Pflegekosten übernimmt, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleiben.

Unterschieden wird auch zwischen häuslicher und stationärer Pflege. Je nach Pflegestufe zahlen die Kassen einen Pauschalbetrag, der aber keine Vollversicherung darstellt, sondern lediglich eine soziale Grundsicherung leistet. Ohne private Pflegeversicherung kann es dann schnell zu schweren finanziellen Belastungen kommen, die das eigene Vermögen bzw. auch das der Kinder bedrohen.

Bei der Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente sobald er pflegebedürftig wird. Da die Pflegerente nicht zweckgebunden ist, kann der Versicherte frei darüber entscheiden wofür er das Geld ausgibt. Darüber gibt es bei der Pflegerentenversicherung keinen Unterschied ob die Pflege zu Hause oder im Heim erfolgt.

Die private Pflegeversicherung wird in den kommenden Jahren einen immer größer werdenden Stellenwert in der persönlichen finanziellen Absicherung einnehmen.

Private Unfallversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur Unfälle versichert, die während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück passieren. Für Unfälle in der Freizeit ist es sinnvoll eine private Unfallversicherung abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Im Versicherungsfall erhält die versicherte Person eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Gerade bei Kindern ist eine private Unfallversicherung wichtig.

Aber auch Personen, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeits- und auch keine Grundfähigkeitsversicherung abschließen können, sollten sich unbedingt mit einer Unfallversicherung gegen etwaige dauerhafte körperliche Schäden – verursacht durch einen Unfall – absichern.

  • Leistung bei Invalidität
  • Unfallrente
  • Übergangsleistung
  • Unfallkrankenhaustagegeld
  • Genesungstagegeld
  • Leistung im Todesfall
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoabsicherung und in bestimmten Lebensphasen absolut unerläßlich. Insbesondere für Personen mit Familie oder mit laufenden Darlehens- und Kreditverträgen ist diese Versicherung notwendig. Beim Tod des Versicherten wird eine zuvor mit der Versicherung vereinbarte Summe ausgezahlt. In die Sparte der Risikolebensversicherung gehört auch die Restschuldversicherung, bei der die Versicherungssumme annuitätisch, also mit der Tilgung fällt.

Da nur das Todesfallrisiko abgesichert wird, ist die Risikolebensversicherung eine preiswerte Alternative zur kapitalbildenden Lebensversicherung.

Altersvorsorge

Das deutsche Modell der Altersvorsorge beruht auf 3 Schichten
Altersvorsorge-das-3-Schichtenmodell

Die Basisversorgung als 1. Schicht beinhaltet die Leistungen der  gesetzlichen Rente. Diese ist heute die größte Einkommensquelle der älteren Bevölkerung. Sie bildet einen Lohnersatz für Frauen und Männer, die erwerbstätig waren. Allerdings fällt diese Rente deutlich geringer aus als das Einkommen während der Erwerbstätigkeit. Die gesetzliche  Rente sinkt auch weiterhin. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung kommen immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentner. Deshalb sind zusätzlich zur gesetzlichen Rente weitere Maßnahmen notwendig, um den Lebensstandard zu sichern. In der ersten Schicht zählt dazu die Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt). Sie ermöglicht auch Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, insbesondere also Selbstständigen, auf ein Produkt der Basisversorgung zurückzugreifen.

In der 2. Schicht findet man die  betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie hält für Arbeitgeber und Arbeitnehmer enorme Steuervorteile bereit. Grund dafür ist, daß die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers gezahlt werden. Somit kann bei steuerlichen und sozialen Abgaben gespart werden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine bAV.

Daneben gibt es noch die über staatliche Zulagen bzw. steuerliche Begünstigungen geförderte private Zusatzvorsorge, nämlich die staatliche Förderrente, bekannt als die Riester-Rente.

Die Kapitalanlageprodukte bilden schließlich die 3. Schicht. Hierzu gehört die klassische Kapitallebensversicherung ebenso wie die private Rentenversicherung oder aber auch Fondssparpläne.

Anders als die Produkte der ersten beiden Schichten müssen jene der 3. Schicht nicht notwendigerweise der Altersvorsorge dienen; sie können dies aber selbstverständlich tun.

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist für den Hausbesitzer eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt ihn vor möglichen finanziellen Folgen, die am Haus durch Feuer, Blitz, Sturm und Hagel sowie bei Schäden durch Leitungswasser entstehen können. Darüber hinaus bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung einen noch umfassenderen Schutz.

Hausratversicherung

Allgemeine-Beratung

Die Hausratversicherung ersetzt den zerstörten oder beschädigten Hausrat. Die Wichtigkeit der Hausratversicherung hängt vom Wert des Hausrates und von der jeweiligen finanziellen Situation ab. Jeder, der durch die Wiederbeschaffung seines Hausrates in große finanzielle Probleme geraten würde, sollte sich gegen den Verlust unbedingt absichern.

Die Hausratversicherung, die Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus aber auch bei Überspannungsschäden bietet, ist vergleichsweise günstig und erstattet den eingetretenen Schaden zum Neuwert.

KFZ-Versicherung

Rotes Spielzeugauto mit Banknoten

Die KFZ-Versicherung wird unterteilt in die Haftpflichtversicherung sowie in die Fahrzeugversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, welche Schadensersatzansprüche abdeckt, die das Kraftfahrzeug Dritten zufügt.

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind versichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

In der Fahrzeugversicherung werden die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, abgedeckt. Man unterscheidet zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung schützt bei Schäden durch Brand, Einbruch-Diebstahl, Kurzschluß und Glasbruch. Mitversichert ist auch der Zusammenstoß mit Tieren.

Über die in der Teilkaskoversicherung hinaus versicherten Risiken ist im Rahmen der Vollkaskoversicherung insbesondere das Unfallereignis versichert und zwar grundsätzlich unabhängig von der Frage, ob der berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs den Unfall selbst verschuldet hat oder ein anderer Verkehrsteilnehmer der eigentliche Verursacher war.

Ein Versicherungsvergleich in der KFZ-Versicherung lohnt sich in der Regel immer, da die Beitragsunterschiede oft sehr gravierend sind.

Rechtsschutzversicherung

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Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Rechtsverfahrens. Hierbei werden sowohl die Kosten für den Anwalt, die Gerichtskosten sowie eventuelle Zeugenkosten übernommen. Sofern der Versicherungsnehmer die Kosten des Gegners tragen muß, werden auch diese von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Es gibt verschiedene Schutzbereiche. Die in der Praxis angebotenen Formen der Rechtsschutzversicherung sind eine Kombination dieser Schutzbereiche. Man unterscheidet insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Privatrechtsschutz
  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter