Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung sind nur Unfälle versichert, die während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück passieren. Für Unfälle in der Freizeit ist es sinnvoll eine private Unfallversicherung abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Im Versicherungsfall erhält die versicherte Person eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Gerade bei Kindern ist eine private Unfallversicherung wichtig.
Aber auch Personen, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeits- und auch keine Grundfähigkeitsversicherung abschließen können, sollten sich unbedingt mit einer Unfallversicherung gegen etwaige dauerhafte körperliche Schäden – verursacht durch einen Unfall – absichern.
- Leistung bei Invalidität
- Unfallrente
- Übergangsleistung
- Unfallkrankenhaustagegeld
- Genesungstagegeld
- Leistung im Todesfall
- Kosmetische Operationen
- Bergungskosten